Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen KoböckenEventTechnik (im Folgenden „Nutzungsüberlassender") und seinen Kunden über die Vermietung und den Betrieb von Licht- und Tontechnik sowie die Vermittlung von DJs. Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder per E-Mail erklärte Annahme eines Angebots durch den Kunden zustande. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Nutzungsüberlassende stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Kunde plant eine Veranstaltung zu dem im jeweiligen Angebot festgelegten Termin.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail etwas anderes vereinbart wurde, liefert der Nutzungsüberlassende die im Angebot aufgeführten Gegenstände (im Folgenden „Vertragsgegenstände") an den vom Kunden angegebenen Veranstaltungsort und holt diese dort nach Veranstaltungsende wieder ab.
Der Betrieb der dem Kunden gemäß Angebot überlassenen Vertragsgegenstände erfolgt nur dann durch den Nutzungsüberlassenden, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Nutzungsüberlassende ist berechtigt, den Betrieb der Vertragsgegenstände ganz oder teilweise durch einen geeigneten Dritten durchführen zu lassen.
Im Falle einer Verhinderung des Nutzungsüberlassenden kann ebenfalls ein Dritter mit dem Betrieb der Technik beauftragt werden.
Der Zeitpunkt der Anlieferung sowie der Abholung der Vertragsgegenstände wird zwischen dem Nutzungsüberlassenden und dem Kunden telefonisch oder per E-Mail abgestimmt. Die vereinbarten Termine werden dem Kunden anschließend per E-Mail bestätigt.
Bei der Übergabe der Vertragsgegenstände an den Kunden sowie bei deren Rückgabe wird der Zustand der Gegenstände in einem Übergabe- bzw. Rückgabeprotokoll dokumentiert, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
Sofern der Betrieb der Vertragsgegenstände nicht durch den Nutzungsüberlassenden erfolgt, weist dieser den Kunden bei Anlieferung in die sachgemäße Bedienung der Technik ein.
Die überlassenen Vertragsgegenstände bleiben während der gesamten Dauer der Nutzungsüberlassung Eigentum des Nutzungsüberlassenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vertragsgegenstände Dritten zur Nutzung zu überlassen, sie zu verändern oder Eingriffe an der Technik vorzunehmen.
Sofern im Angebot eine Kaution vorgesehen ist, hat der Kunde diese spätestens bei Übergabe der Vertragsgegenstände an den Nutzungsüberlassenden zu leisten.
Weisen die Vertragsgegenstände bei Abholung oder Rückgabe Schäden auf, die bei Übergabe noch nicht vorhanden waren, ist der Nutzungsüberlassende berechtigt, den nachgewiesenen Schaden mit der Kaution zu verrechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Dies gilt nicht, sofern der Schaden durch den Nutzungsüberlassenden selbst verursacht wurde.
Der Nutzungsüberlassende ist berechtigt, die Rechnung unmittelbar nach der Veranstaltung, sowie bereits bei Abholung oder Rückgabe der Vertragsgegenstände zu stellen.
Das vereinbarte Nutzungsentgelt ist spätestens 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Nutzungsüberlassende berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
Eine Stornierung eines bereits erteilten Auftrags ist ausschließlich in Textform per E-Mail zulässig.
Im Falle einer Stornierung ist der Nutzungsüberlassende berechtigt, folgende Stornokosten zu berechnen:
a) bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornokosten
b) bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des Gesamtentgelts
c) bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Gesamtentgelts
d) 1 Tag vor der Veranstaltung oder am Veranstaltungstag: 100 % des Gesamtentgelts
Kann eine Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Nutzungsüberlassende nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Krankheit oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse), nicht wie vereinbart durchgeführt werden, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall angemessen zu vergüten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Der Nutzungsüberlassende haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Nutzungsüberlassende nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Nutzungsüberlassenden.
Handelt der Kunde als Verbraucher, weist der Nutzungsüberlassende darauf hin, dass gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Vertrag die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitgestaltungen betrifft und einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistungserbringung vorsieht. Dies trifft auf die von KoböckenEventTechnik angebotenen Leistungen regelmäßig zu.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Fürstenfeldbruck. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.